Gefahrgut (ADR) Aus- und Fortbildungen

Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt geregelten Bedingungen. Unter anderem muss der Fahrzeugführer eines Lkw mit gefährlichen Stoffen Kenntnisse zum Umgang mit diesen Gütern nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch die ADR-Card, für die der Besuch eines Gefahrgutkurses sowie eine IHK-Prüfung notwendig sind.

Die Grundlage bietet der Basiskurs (Stück- und Schüttgut). Darüber hinaus sind Aufbaukurse für Tankfahrzeuge, Sprengstoffe und radioaktive Stoffe zur Beförderung dieser speziellen Güter nötig. Für alle ADR-Klassen ist innerhalb von 5 Jahren eine Auffrischung im Rahmen eines Fortbildungskurses gesetzlich vorgeschrieben.

Das Verkehrsinstitut Magdeburg bietet alle oben genannten Aus- und Weiterbildungen in regelmäßigen Abständen an.

Zusätzlich führen wir auch Aus- und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) für den Güter- und Personenverkehr durch.
(Weitere Informationen unter "Berufskraftfahrer-Qualifizierung")

Termine ADR 2024 - Wochenend-Kurse für Gefahrgutfahrer

Gerne führen wir auch Schulungen zu anderen Terminen von Montag bis Freitag durch. Die Mindestanzahl beträgt 5 Teilnehmer. Anfragen für Sonderkurse bitte per E-Mail an mail@vi-md.de senden.

Unsere Kurse finden in der Halberstädter Straße 180 in 39112 Magdeburg (Sudenburg - direkt neben Kaufland) statt.
Vorläufige Terminplanung. Änderungen vorbehalten.

Regelplan

   
Basiskurs
Auffrischung / Fortbildung
 

1. Tag
Sonnabend

  2. Tag
Freitag
  3. Tag
Sonnabend
 

1. Tag
Sonnabend

  2. Tag
Sonnabend
     
Februar   17.02.   23.02.   24.02.   17.02.   24.02.
März   09.03.   15.03.   16.03.   09.03.   16.03.
                     
April   20.04.   26.04.   27.04.   20.04.   27.04.
Juni   08.06.   14.06.   15.06.   08.06.   15.06.
                     
Juli   13.07.   19.07.   20.07.   13.07.   20.07.
August   10.08.   16.08.   17.07.   10.08.   17.07.
September   14.09.   20.09.   21.09.   14.09.   21.09.
                     
Oktober   12.10.   18.10.   19.10.   12.10.   19.10.
November   16.11.   22.11.   23.11.   16.11.   23.11.
Dezember   07.12.   13.12.   14.12.   07.12.   14.12.

Hinweis: Die Termine für Basiskurs und Fortbildungen finden wie beschrieben statt, wenn mindestens insgesammt 5 Teilnehmer angemeldet sind. Als verlässlicher Partner in der Aus- und Weiterbildung hat das Verkehrsinstitut Magdeburg in den letzten Jahren jedoch keinen Kurs absagen müssen.

 

   
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurse
  1. Tag   2. Tag   Sprengstoff (Kl. 1)   radioaktiv (Kl. 7)
   

Termine nach Vereinbarung:
Anfragen nehmen wir gern per E-Mail (mail@vi-md.de)
oder Telefon (0391 / 85 73 90) entgegen.

Der Prüfungstag ist monatlich jeweils am 3. Tag des Basiskurses (siehe oben).

   
   
   
   

Prüfungsvoraussetzungen

Bei der Prüfung ist vom Bewerber ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen (gemäß § 5 PassV).

Kursinformationen

Der Schulungsumfang sowie die Schulungsdauer richten sich nach der Art der Beförderung (Fahrzeugart) und nach der Art der zu befördernden Güter (Gefahrgutklassen). Die erste Schulung setzt sich im Baukastensystem aus folgenden Kursen zusammen:

Basiskurs

Kursdauer: mindestens 19 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten | Prüfungsdauer: 45 Minuten

Den Basiskurs müssen alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss berechtigt die dann ausgestellte ADR - Bescheinigung zum Transport von Stück‐ und Schüttgütern, ausgenommen Güter der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).

Aufbaukurs Tank

Kursdauer: mindestens 13 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten | Prüfungsdauer: 45 Minuten

Der zusätzliche Aufbaukurs Tank ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen mit fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks, Batteriefahrzeugen und Fahrzeugen zum Transport von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC. Die ADR ‐ Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechend für die Beförderung in Tanks (ausgenommen Güter der Klassen 1 und 7) erweitert.

Aufbaukurs Klasse 1 ‐ Explosive Stoffe

Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten | Prüfungsdauer: 30 Minuten

Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 1 ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1 befördert werden. Die ADR - Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 1 erweitert (Stück‐ und Schüttgut, auch für die Beförderung in Tanks soweit der Aufbaukurs Tank absolviert wurde).

Aufbaukurs Klasse 7 ‐ Radioaktive Stoffe

Kursdauer: mindestens 8 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten | Prüfungsdauer: 30 Minuten

Der zusätzliche Aufbaukurs Klasse 7 ist erforderlich für Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden. Die ADR - Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss entsprechen für die Beförderung von Gütern der Klasse 7 erweitert (Stück‐ und Schüttgut, auch für die Beförderung in Tanks soweit der Aufbaukurs Tank absolviert wurde).

Fortbildungsschulung (Auffrischungsschulung)

Die ADR‐Bescheinigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere fünf Jahre muss der Fahrzeugführer innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit an einer Auffrischungsschulung (Fortbildung) teilnehmen. Die Gültigkeit verlängert sich dann für alle Klassen (Basis, Tank, radioaktive Stoffe, Sprengstoff), die der Fahrer besitzt.

Kursdauer: mindestens 12 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten | Prüfungsdauer: 30 Minuten
Die Auffrischungsschulung wird gemeinsam für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer durchgeführt - unabhängig von den in der Erstschulung absolvierten Kursen.

Sie dient der Auffrischung der Kenntnisse und der Vermittlung von Änderungen. Die Gültigkeit der ADR ‐ Bescheinigung wird nach erfolgreichem Abschluss um fünf Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert.


Welche Fahrer müssen geschult werden?

Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportiert werden, müssen im Besitz einer ADR‐Bescheinigung sein. Mit dieser Bescheinigung weisen die Fahrer nach, dass sie über die besonderen Anforderungen beim Gefahrguttransport geschult sind und die entsprechenden Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Die Schulungen werden in Magdeburg durch Schulungsveranstalter durchgeführt, die von der IHK Magdeburg anerkannt sind. Die Prüfungen sowie die Ausstellung der ADR‐Bescheinigung obliegen ebenfalls der IHK Magdeburg.

 

Rechtsgrundlage:

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff– GGVSEB), § 1 – und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Anlage B Kapitel 8.2.